Pflegeberatung
Ihre Beratung – kostenfrei und professionell
Gute Nachrichten: Unsere Pflegeberatung ist für Sie völlig kostenfrei! Als anerkannte Pflegeberatungsstelle arbeiten wir direkt mit den Pflegekassen zusammen – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nutzen Sie unser Fachwissen ohne finanzielle Belastung und lassen Sie sich umfassend zu allen Fragen rund um die Pflege beraten. Professionelle Unterstützung sollte für jeden zugänglich sein.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenfreien Beratungstermin!
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich – sei es die Organisation des Alltags, die Finanzierung oder der Umgang mit der eigenen Belastung. Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI bietet pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden wertvolle Unterstützung, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Inhalte der Pflegeberatung:
Grundlagen der häuslichen Pflege
Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung
Umgang mit Pflegehilfsmitteln
Nutzung und Beantragung von Pflegebetten, Rollatoren & Co.
Prävention und Entlastung
Maßnahmen zur Vorbeugung von Überlastung für pflegende Angehörige
Demenzbegleitung
Verständnis und Umgang mit Menschen mit Demenz
Rechtliche und finanzielle Hilfen
Leistungen der Pflegeversicherung und Entlastungsangebote
Selbstpflege für Angehörige
Strategien zur Stressbewältigung und Burnout-Prävention
Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI
Das Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI bezieht sich auf die Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige gemäß dem Sozialgesetzbuch XI. In diesem Gespräch wird individuell über die Pflegesituation informiert, Bedürfnisse werden ermittelt, und es werden Lösungen für eine passgenaue Pflege und Unterstützung erarbeitet.
Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig durch unsere Pflegefachpersonen pflegefachliche Unterstützung für die Häusliche Pflege. Für Personen, die Pflegegeld beziehen, ist eine Beratung verpflichtend. Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, müssen Sie mindestens zweimal im Jahr an einem Beratungseinsatz teilnehmen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich die Pflegekasse das Recht vor, Ihr Pflegegeld zu kürzen.
Einfach gut beraten sein
- Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können je Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz kostenfrei in Anspruch nehmen.
- Pflegegrad 2–5: Pflegebedürftige, die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen bei Pflegegrad 2–3 einmal je Halbjahr und bei Pflegegrad 4–5 einmal je Vierteljahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
- Kinder, Jugendliche & Erwachsene: Wir führen unsere Beratungseinsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch.
- Unser Einzugsgebiet: Wir besuchen Sie in Magdeburg und angrenzendes Umland.
- Kostenfrei: Unsere unabhängige Beratungsstelle ist von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt. Die durchgeführten Beratungseinsätze rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab.
- Video-Beratung: Der Erstbesuch muss immer in der Häuslichkeit stattfinden. Danach können folgende Besuche auf Wunsch im Wechsel als Hausbesuch und Video-Beratung durchgeführt werden.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Pflegende Angehörige
von Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad
Ehrenamtliche Helfer
in der Nachbarschaftshilfe oder anderen Unterstützungsdiensten
Interessierte Personen
die sich auf die Pflege eines Angehörigen vorbereiten möchten
Sie benötigen eine Beratung oder Schulung zum Thema Pflege?
Pflegegrade – Grundlage für Leistungen
Pflegegrade bestimmen, wie viel Unterstützung ein pflegebedürftiger Mensch erhält – sei es in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsangeboten oder Hilfsmitteln. Seit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen und orientieren sich stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist eine offizielle Einstufung, die den Grad der Selbstständigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit einer Person beschreibt. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Die fünf Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
→ z. B. Anspruch auf Entlastungsbetrag, Beratung, bestimmte Hilfsmittel
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung
→ Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung
→ Höhere Leistungen, mehr Anspruch auf Betreuung und Entlastung
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung
→ Umfassende Leistungen für häusliche und stationäre Pflege
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
→ Maximale Unterstützung – z. B. bei schwerster Pflegebedürftigkeit mit intensivem Hilfebedarf
Für alle die selbst in der Pflegeberatung tätig werden wollen: Das Handbuch Pflegeberatung
Strukturiert beraten, erfolgreich schulen, kompetent anleiten – das Handbuch Pflegeberatung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Beratungsgespräche professionell organisieren und durchführen.
Mit praxiserprobten Methoden und konkreten Anleitungen wird aus jedem Beratungstermin ein erfolgreicher Dialog. Egal ob Sie Angehörige schulen, Pflegekräfte anleiten oder Beratungsgespräche führen – dieses Handbuch ist Ihr verlässlicher Begleiter.
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